ITALIEN – GESETZLICHE REGELUNG ZUR NICHTERFÜLLUNG VON VERTRÄGEN WEGEN DER CORONA-KRISE
In Italien wurde im Zuge der Corona-Krise eine gesetzliche Regelung eingeführt (Artikel 91 des sog. “Cura Italia”), wonach die restriktiven Maßnahmen der italienischen Regierung einen Grund für den Haftungsausschluss des Schuldners darstellen können, auch in Bezug auf eine Haftung bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung. Bei Vorliegen einer Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen ist zunächst festzustellen, […]