Handelsrecht

Die Kanzlei bietet ihren Mandanten Beratung in allen Fragen des Handelsrechts, einschließlich der Unterstützung bei der Erstellung und Ausarbeitung u.a. von Handelsvertretungs-, Geschäftsvermittlungs-, Vertriebs- und Franchiseverträgen in italienischer, englischer und deutscher Sprache, auch im Hinblick auf kartellrechtliche Auswirkungen, und stellt damit ihre Expertise für den Aufbau, die Erweiterung und die Umstrukturierung von nationalen und internationalen Handelsvertriebsnetzen zur Verfügung.
Die Kanzlei befasst sich auch mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung von Forderungen.