Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren

Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten traditionell in Gerichts- und Schiedsverfahren sowie in Verfahren der alternativen Streitbeilegung (ADR).


Die Kanzlei hat bedeutende Erfahrungen und Fachkenntnisse im Management relevanter Rechtsstreitigkeiten, sowohl im Bereich des Gesellschaftsrechts (Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, zwischen Gesellschaftsorganen) als auch im Handelsrecht im Allgemeinen (Streitigkeiten aus M&A-Transaktionen oder anderen außergewöhnlichen Transaktionen) und im Erbrecht erworben.


Die von der Kanzlei seit Jahrzehnten verfolgte Linie besteht darin, dass der Rechtsanwalt dem Mandanten sowohl in der physiologischen als auch in der pathologischen Phase des ihm anvertrauten Auftrags vollumfänglich Beratung und Unterstützung bietet, natürlich begleitet von den Fachkenntnissen, die in Bezug auf die ev. Besonderheit der Angelegenheit erforderlich sind.